Pflegende Angehörige leisten Enormes. Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein wichtiger Baustein, um sie zu unterstützen und die Qualität der Pflege zu sichern. Mit factis ermöglichen wir Ihnen die effiziente digitale Erfassung und Unterschrift des Beratungsprotokolls.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen (Pflegegrade 2 bis 5), sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine unabhängige Pflegeberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu unterstützen und ihnen praktische Hilfestellungen zu geben.
Unser Angebot zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI:
Sie bekommen einen Anruf, ein Beratungseinsatz mit einer Ihrer Pflegekundinnen steht an. Sie vereinbaren den Termin und planen diesen in Ihrer Sozialstation ein. Die Planung und die Daten Ihrer Kundinnen werden wie durch magische Hand auf Ihr Tablet gezaubert. Sie sind startklar und können entspannt Ihre Tour starten.
Dort angekommen starten Sie mit factis wie gewohnt Ihren Dienst und tippen die InApp "Pflegeberatung" an. Alle notwendigen Informationen sind schon griffbereit. Die Pflegeberatung kann starten. Die Kontaktdaten Ihrer Kundinnen, die Angaben Ihres ambulanten Pflegedienstes und die Daten der Pflegekasse der Kundinnen sind bereits vorausgefüllt. Sie können sich ganz auf Ihre Beratung konzentrieren und Ihre Einschätzungen dokumentieren. Das Ergebnis kann einfach per Spracheingabe in Ihr Tablet gesprochen oder flott getippt werden.
Irgendwann geht auch der schönste Beratungsbesuch zu Ende. Ihr erstelltes Formular benötigt noch zwei Unterschriften. Ihre Unterschrift und die Ihrer Kundin können direkt im Tablet in der factis-App gesetzt werden. Das Dokument ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr veränderbar und wird in Echtzeit auf alle Smartphones und in den factis Pflegealltag synchronisiert. Den Angehörigen oder der pflegebedürftigen Person können Sie das Beratungsformular direkt aus der App per Mail schicken.
Das Beratungsformular nach SGB XI §37.3 liegt in Ihrem factis- Portal vor. Wie geht es nun weiter? Egal ob Brief oder als PDF – wie die Übermittlung an die Pflegekasse erfolgen muss, bleibt Ihnen und den Pflegekassen überlassen. Und welch Ironie, wenn dies als Fax geschehen muss ;-)
Sie möchten selbstverständlich die vorherigen Beratungen einsehen können, ohne die Dokumente in Papierform mitführen zu müssen. Einfach, schnell und zuverlässig – unser Credo auch beim Beratungseinsatz mit factis. Alle Stammdaten sind bereits auf dem Formular vorausgefüllt, Anpassungen sind selbstverständlich möglich, die digitale Unterschrift und das Versenden per E-Mail spart Ihrem Pflegedienst wertvolle Zeit und entsprechend Geld. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne beraten wir Sie persönlich, wenden Sie sich dazu einfach an: vertrieb@factis.de.